Hinweise zu Seminar- und Abschlussarbeiten sowie anderen Prüfungsleistungen

19.03.2020|10:52 Uhr

Liebe Studierende,

viele fragen sich, wie sie derzeit mit Abgabefristen und dem Einreichen von Seminararbeiten, Abschlussarbeiten oder Formularen umgehen sollen.

Hierzu bietet das Zentrale Prüfungsamt hilfreiche FAQs. Gerne teilen wir im Folgenden einige Punkte:

 

In welcher Form kann ich meine Thesis oder Hausarbeit an der Universität einreichen?

Gültig bis zum 31.05.2020!

Auch Thesen und Hausarbeiten können derzeit per E-Mail (als pdf-Datei) eingereicht werden, falls es Ihnen aktuell nicht möglich sein sollte, Ihre Arbeit in gebundener Form einzureichen. Dabei ist der fristgerechte Eingang der E-Mail ausreichend. Die Arbeiten sind jedoch in gebundener Form nachzureichen, sobald es Ihnen möglich ist. Um Täuschungsversuchen entgegenzuwirken ist es notwendig, dass Sie bei der Abgabe der gebundenen Thesen bzw. der Einreichung der Hausarbeit schriftlich versichern, dass die von Ihnen per E-Mail eingereichte Versionen mit der nachträglich eingereichten gebundenen Version übereinstimmt und Sie keine Änderungen vorgenommen haben. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular (s. FAQs des ZPA) und binden Sie es in die Thesis bzw. Hausarbeit (letzte Seite, hinter dem Anhang).

Nachtrag (27.05.2020):

Die Möglichkeit für Studierende, Unterlagen, Hausarbeiten und Thesen per E-Mail zur Fristwahrung an die Sachbearbeitung des ZPA zu senden, endet am 31.05.2020. Senden Sie also, wie früher, die Unterlagen postalisch zu oder geben Sie sie persönlich am Haupteingang der Universität (nicht in den Räumen des Prüfungsamts) ab.

Wo kann ich meine Thesis oder Hausarbeit an der Universität einreichen?

Derzeit können Sie die gedruckte Version nur per Post an die zuständige Sachbearbeitung schicken. Eine persönliche Entgegennahme der Arbeiten bei der Sachbearbeitung findet nicht statt.

Kann ich einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für meine Thesis oder Hausarbeit stellen?

Ja. Das bekannte Verfahren bleibt unverändert. Bitte stellen Sie Ihren begründeten Antrag auf Fristverlängerung bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung. Ein Antrag könnte zum Beispiel damit begründet werden, dass Ihnen aktuell Universitätseinrichtungen, die Sie für Ihre Arbeit benötigen nicht zugänglich sind (Labore, ggf. Bibliothek…). Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das dafür vorgesehene Formular, dass Sie auf den Internetseiten zu Ihrem Studiengang finden. Auf die erforderliche Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin wird derzeit verzichtet: Es ist ausreichend, wenn das Einverständnis zur Fristverlängerung per E-Mail von der Prüferin bzw. dem Prüfer gegenüber der zuständigen Sachbearbeitung erklärt wird.

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.zpa.uni-wuppertal.de/de/faq-corona.html .

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